Formalitäten
Totenschein
Bei einem Sterbefall Zuhause muss der Arzt benachrichtigt werden. Es empfiehlt sich, den Hausarzt zu erreichen, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann.
Erst wenn der Totenschein vorliegt, kann das Bestattungsinstitut tätig werden.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim brauchen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird dem Bestatter bei der Überführung ausgehändigt.
Unterlagen zur Erlangung der Sterbeurkunden
Mit dem Totenschein und den im Folgenden aufgezählten Urkunden veranlassen wir für Sie beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der Sterbeurkunden. Benötigt werden:
Bei Ledigen: | Geburtsurkunde |
Bei Verheirateten: | Heiratsurkunde |
Bei Geschiedenen: | Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
Bei Verwitweten: | Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (Alternativ zur Heiratsurkunde das Stammbuch der Familie evtl. mit Sterbeeintrag des Ehepartners) |
Renten
War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden Ehegatten bei der Postrentenrechnungsstelle das so genannte Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer ist auf dem Rentenbescheid oder den Kontoauszügen zu finden. Die Witwenbezüge werden vom Angehörigen selbst beim Rententräger beantragt. Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.
Versicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr (seit 2004). Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.
Graburkunde
Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.